aus aktuellem Anlass in Auflösung !

 

„Die Bürgergruppen wurden aufgelöst

und der Verein befindet sich in Auflösung“

 

Sehr geehrte Stadträtinnen,

sehr geehrte Stadträte,

sehr geehrte Ortsvorsteher*innen,

sehr geehrte Unterstützer*innen und Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung Landsberg am Lech,

sehr geehrte Unterstützer*innen und Mitarbeiter*innen von Ehret+Klein,

sehr geehrte lokale Vertreter*innen der Politik,

sehr geehrte Vertreter*innen der lokalen Wirtschaft,

sehr geehrte Interessenten in unserem Newsletter-Verteiler,

sehr geehrte Interessentinnen in unserem Newsletter-Verteiler,

sehr geehrte Beteiligte und Unterstützer*innen der einzelnen Bürgergruppen,

sehr geehrte Vertreter*innen der lokalen Presse,

sehr geehrte Bürger*innen der Stadt Landsberg am Lech,

sehr geehrte Bewohner*innen des Landkreises Landsberg am Lech,

 

die Bürgergruppen des Verein „Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech e.V.“ wurden in der letzten Mitgliederversammlung zum 30. September 2021, der aktuellen Satzung entsprechend, einstimmig aufgelöst. 

Auch der Verein, als juristischer Rahmen und Schutz für die aktiven Mitglieder wird in den kommenden Tagen und Wochen aufgelöst werden.

Der damit verbundene Schatz an Netzwerk (Unterstützer, Wissenschaft, Gleichgesinnte in ganz Deutschland) und das angehäufte Wissen zu unterschiedlichen Fragestellungen in der Bürgerschaft gehen damit in den größten Teilen für den Stadtrat und die lokale Bevölkerung verloren.

Das zentrale Ziel war es von Beginn an, eine Wissens-Plattform zu schaffen und zu pflegen, die Trends, die Amtsträger im Verein und auch sonstige äußere Situationen überdauert und zu jeder Zeit zum Vorteil der Gemeinschaft bei Anfragen und auch in Projekten nutzbar ist.

Ziel war es auch die Anliegen und Bedürfnisse jeglicher Art, in der Bevölkerung, in der Politik und in der Verwaltung auf einer gemeinsamen und möglichst sachlichen Ebene abzubilden.

Es wurde ein lokales und überregionales Netzwerk zu den unterschiedlichen Fragestellungen geschaffen.

Der Verein wurde zu Veranstaltungen von „bayern innovativ“, zu Veranstaltungen der Metropolregion München und auch zu Veranstaltungen des Rates für Nachhaltige Entwicklung“ eingeladen. Die Inhalte der Veranstaltungen waren sehr vielseitig. Einmal wurde das Konzept eines vollelektrifizierten ÖPNV-Fahrzeuges vorgestellt, dann wurde über die Nürnberger Errungenschaften in Bezug auf die Anreicherung von Erdgas mit Biogas und Wasserstoff im bayerischen Wirtschaftsministerium referiert, es fanden Treffen mit überregionalen Vertretern zu bereits umgesetzten Mobilitätskonzepten statt. Die Angebote, sich weiterzubilden in den unterschiedlichsten Themen unserer heutigen Zeit, waren sehr vielseitig und wurden durch den Vorstand als Vorbereitung, als erster Schritt, ein Netzwerk mit fachlicher Expertise für mögliche zukünftige Bürgergruppen und Projekte aufzubauen, wahrgenommen.

 

Über die bisherigen Aktivitäten konnte ein enormes Netzwerk an lokalem Wissen gebündelt werden. Es wurden Kontakte zu lokal verankerten Wissenschaftlern der Helmholtz-Gemeinschaft wie auch zu den unterschiedlichsten fachlichen Expertisen geknüpft. Viele wissen gar nicht, welcher umfangreicher Schatz an Wissen und Expertisen in unserer lokalen Bevölkerung vorhanden ist. Und so wurde Wissen abgefragt und manches Mal, wenn es zu sehr theoretisches Wissen war, in persönlichen Gesprächen erklärt und im Geiste zu allgemein verständlichen Bildern geformt. Von Erklärungen zum Thema „Feinstaub in der Stadt“, über die Themen „Luftqualität und Luftzirkulation in einer Stadt mit Unterstützung durch vorhandenen Wald und Fluß“, bis hin zu Erläuterungen in Bezug auf interne Prozesse der Deutschen Bahn AG, bei der Umsetzung einer Unterführung unter Bahngleisen hindurch.

Wir sollten niemals unterschätzen, wie sehr viel Hilfreiches zu den unterschiedlichsten Fragestellungen bei den unauffälligen und leisen Zuhörern einer Stadtgemeinschaft fundiert verankert ist.

Der Verein „Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech e.V.“ stand für das Sammeln und Pflegen solcher Kontakte, eine Expertise für den schnellen Zugriff auf sachlich und fachlich wertvolles Wissen zu aktuellen Fragestellungen der Zeit, der lokalen Politik und der lokalen Bevölkerung.

Mit den einzelnen Bürgergruppen sollten lokale Bedürfnisse und lokales Wissen um  Sachverhalte, Eigenheiten und Angelpunkte durch „Experten des Alltags“ erkannt, gebündelt und anschließend korrekt kanalisiert werden.

In Zeiten der Optimierungs-Gedanken auf vielen Ebenen war es auch immer wichtig, durch überregionale Veranstaltungen, einen Blick „über den eigenen Tellerrand hinaus“ zu erhalten.  Es wurden Kontakte geknüpft und Konzepte von Anderen kennengelernt.

Es wurden Angebote zum Wissenstransfer des Landes Bayern und des Bundes genutzt. Ab und an hat man sich zusammen mit einem „Kollegen im Geiste“ von LENA oder auch aus dem Landratsamt Landsberg am Lech auf den Veranstaltungen wiedergefunden.

Auch werden Sie uns nach den aktuellen Erfahrungen mit einer Bundestagswahl 2021 und der Diskussion um „gelebte Demokratie“ sicherlich zustimmen, dass ein erhöhtes Engagement an sachlicher und solider Informationspolitik in unserer heutigen Zeit unerlässlich geworden ist, um einen soliden, breiten und gemeinsamen Nenner in der Bevölkerung für ein Projekt zu finden.

Wir lernen auch lokal an Beispielen, wie zum Beispiel der Unruhe zum notwendig gewordenen Rückbau eines „Inselbad-Springer-Turms“, dass das rechtzeitige „Zur Verfügung-Stellen“ von Information zu vorliegenden Rahmenbedingungen im Nachhinein mit viel Aufklärungsarbeit verbunden ist, als es dem Umstand entsprechend, notwendig gewesen wäre.

Die Erfahrungen zum Rückbau des „Inselbad-Springer-Turms“ stellen ein gutes Beispiel dafür dar, dass eine frühzeitig eingeleitete Bürgerbeteiligung zum Umbau, beziehungsweise zur Erneuerung des in Landsberg sehr emotional verankerten Inselbades, welche den Prozess informativ nach außen hin kontinuierlich begleitet, die Bevölkerung im Rahmen des gesamten Prozesses sehr besser darauf hätte vorbereiten können, als es nun in diesem Frühjahr der Fall gewesen ist. Es hat zu sehr viel Misstrauen, zu vielen Befürchtungen, auch zu Gerüchten in der Bevölkerung und noch mehr Aufwand für Aufklärung geführt, als es vielleicht mit einem alternativen Weg notwendig gewesen wäre.

Schon der öffentliche Vortrag am 21. März 2017 von Herrn Dr. Jan-Hendrik Kamlage, Kulturwissenschaftliches Institut Essen (KWI) zu den Effekten einer aktiven Bürgerbeteiligung vor dem Landsberger Stadtrat hat damals gezeigt, dass es notwendig, effizienter und sehr viel wertvoller geworden ist, sich mit der Kommunikation nach außen im Vorfeld intensiv, bedacht und mit Weitsicht zu beschäftigen.

Informationsveranstaltungen wie die 11-tägige  Ausstellung, im Juni 2015, der ersten Entwürfe, der ersten Ideen zur Entwicklung eines Areals wie der alten Pflugfabrik im historischen Rathaus mit 1018 Besuchern zeigen das hohe Interesse in der Bevölkerung zu einem persönlichen Gespräch. Es ist der Mix der Kommunikation und Informations-kanäle im Verhältnis zur Größe und zur Bedeutung eines Projektes für die Bürgerschaft, der eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen gemeinsamen Nenner erwarten läßt. Prof. Dr. Hilmar Sturm sieht hier den Umstand der „Schwarm – Intelligenz“ als zusätzlichen Garant für wertvolle, gemäßigte und an der „gemittelten Notwendigkeit“   orientierten Ergebnisse. 

Auch stellen Bürgergruppen für Investoren von Außerhalb einen großen Mehrwert dar. Sie lernen den Standort, die politische Situation, die lokale Meinung in der Bevölkerung und auch eine Stadtgesellschaft kennen. Sie erhalten Kenntnisse, um lokale Gegebenheiten und Zusammenhänge besser und schneller zu verstehen und in der Projektierung zu berücksichtigen.

Organisierte, ständige und aktualisierte Bürgerbeteiligung stellt für die breite Bevölkerung ein Forum, das Portal einer unparteiischen und sachlichen Information-Quelle dar.

Wir haben stets nach diesen vier Grundsätzen gehandelt:

  1. „Bedarf in der Bürgerschaft erkannt!“ (teils wurden wir angesprochen / teils waren wir in einem Thema involviert und haben Aufklärungs- und Informationsbedarf wahrgenommen)
  2. Rahmenbedingungen zum Thema recherchiert! (dazu gehörten auch intensive Gespräche mit den informierten und verantwortlichen Personen zum Thema)
  3. Fachexpertise konsultieren und ein Netzwerk für eine informative und aufklärende Bürgergruppe bereithalten!
  4. Sich ständig zu aktuellen Themen der Zeit informieren und an einer Erweiterung und Pflege des „Netzwerkes der fachlichen Expertisen“ arbeiten!

Stets zum Ziel, für den Fall der Fälle gerüstet zu sein.

Zu keinem Zeitpunkt haben der heutige Vorstand oder/und eines der heutigen Mitglieder sich aktiv in den Vordergrund, aktiv um Mehrheiten oder um Projekte bemüht.

Das Prinzip der ehrenamtlichen Arbeit im Rahmen einer freiwilligen und möglichst objektiven  Dienstleistung zum Wohle der Stadtgemeinschaft kann es nicht sein, dass sich der Bedarf aus dem Vorstand der Bürgerbeteiligung heraus entwickelt. Der Bedarf soll spürbar und erkennbar sein auf Seiten der Stadtpolitik und auf Seiten der Bürgerschaft.

Die Intention der Organisation „Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech e.V.“ war stets,  politisch unparteiisch, die lokale Vielfalt annehmend, jeden Menschen gleichwertig behandelnd, aufzutreten. Zu keinem Zeitpunkt war die „Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech e.V.“ ein Stimmungsmacher oder ein Organ, mit welchem polarisiert werden sollte.

Die Organisation „Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech e.V.“ sah bei sich die zentrale Aufgabe, zu informieren und zu vernetzen, den Beteiligten, Interessenten und Bürgern persönlich und auch medial mit Fakten zur Verfügung zu stehen.

Schlagworte wie „Schwarm-Intelligenz“, „Experten des Alltags“ im Hier und Heute, mit den Erfahrungen unserer Senioren und unserer Historie waren und sind für den aktuellen Vorstand Fundamente.

 

Durch den Beschluss der letzten Mitgliederversammlung wurden nun folgende aktive, inaktive und strategisch im Aufbau befindliche Bürgergruppen zum 30. September 2021 aufgelöst:

Bürgergruppen

1. „Bürgergruppe Urbanes Leben am Papierbach“

(online bis auf weiteres erreichbar)

Zeitlicher Ablauf:

  • 2014 Einladung zu einem Bürgerbeirat (11 Mitglieder) durch die damaliger Stadtbaumeisterin, Frau Annegret Michler „Die Stadtentwickler“, der Stadt Landsberg am Lech für das Projekt Pflugfabrik
  • 2014 Aktionstage für die Bürger in der Pflugfabrik mit Führungen und mit Info-Ständen.
  • Sammlung von 234 Ideen, Wünschen, Anregungen, Kritik und Befürchtungen
  • 2015 Gründung der Bürgergruppe Urbanes Leben am Papierbach (ULP) mit 8 Mitgliedern
  • Am 27. August 2015 Gründungsversammlung des Vereins Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech e.V.
  • 25.März 2018 Eintragung als Verein durch das Amtsgericht Augsburg

Ziel:

  • ULP soll sich an das „Alt-Stadt-Ensemble“ anlehnen !
  • ULP soll eine möglichst hohe Akzeptanz in der Bevölkerung finden !
  • ULP soll früh integriert und belebt werden in und durch die Bürgerschaft und die Bewohner !

Beteiligung der Bürger:

  • 12 Treffen der Lenkungsgruppe
  • 7 Realisierungswettbewerbe
  • 7 Informations- und Diskussionsveranstaltungen 
  • 2 Ausstellungen im Rathaus (1018 Besucher)
  • Bürgerwerkstatt
  • Bürgerbefragungen (direkte Gespräche mit Fragebogen)
  • Aktionstage am Projekt
  • Präsentation der Ergebnisse im Stadtrat, der Lenkungsgruppe, bei den Investoren Ehret+Klein durch Prof.Dr.Sturm „gfb“ und Vertretern der Bürgergruppe ULP

2. „Bürgergruppe Inselbad/Lechstrand“

(online bis auf weiteres erreichbar)

  • Vorgespräche mit Herrn Nobert Köhler (ehem. Geschäftsleitung STW LL) und Siegfried Liebchen (ehem. Marketing/Vertrieb STW LL) zu möglichen Aufgaben einer Bürgergruppe zum Thema Inselbad Umbau / Umnutzung / generelles Konzept.
  • ein privates Gespräch mit dem Landsberger Urgestein und Bürger Erich Schmid, welcher auf eigene Initiative in der Fußgängerzone (Ludwigstraße) für einen Erhalt des Inselbades geworben hat
  • am 13. März 2014 ein erstes Treffen mit einem erfahrenen Planer auf dem Gelände des Inselbades (Generalbetriebsleiter Monte & Mare Unternehmens-gruppe), es werden Unterlagen zur Standortanalyse und mehrere visualisierte Konzeptideen zur freien Verwendung übergeben
  • nach telefonischer Rücksprache mit dem 1. Vorsitzenden, Peter Pechtold, des  „Fördervereins Lechufer und Strand beim Inselbad e.V.“ wird die Homepage der Bürgergruppe „Inselbad/Lechstrand“ inaktiv gehalten, um nicht Interessierte auf zwei Homepages verteilt zu wissen
  • die Stadtwerke Landsberg am Lech, Herr Liebchen (ehemalig Marketing), hat damals angefragt, ob die „Bürgergruppe Inselbad“ eine Befragung der Gäste im Inselbad übernehmen könnte, eventuell im zweiten Schritt auch eine repräsentatives Projekt um den lokalen Bedarf über das gesamte Jahr hinweg noch besser erkennen zu können
  • von Seiten der Stadtverwaltung standen damalig wenig Ressourcen zur Verfügung für ein Projekt mit einer „Bürgergruppe Inselbad“

3. „Bürgergruppe Vorderer Anger / Hinteranger“

(online bis auf weiteres erreichbar)

  • stetige Information zur Situation durch das Städtische Bauamt
  • keine schriftliche Information zum Wettbewerb von Seiten der Stadtverwaltung erhalten
  • Bürger hatten sich aktiv bei uns zur Teilnahme gemeldet. In Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. Hilmar Sturm hat die Bürgergruppe ein umfangreiches Angebot zusammengestellt, welches durch die Ausführung von Teilaufgaben durch die ehrenamtlichen Bürger sehr günstig war

4. „Bürgergruppe Schloßberg“

(online bis auf weiteres erreichbar)

  • diese Bürgergruppe wurde einmal von Herrn Schulmeister im Rahmen eines Treffens mit der Bürgergruppe ULP angesprochen, hat jedoch niemals an Bedeutung bei den Bürgern gewonnen
  • ob nun eine Schule, ein Museum oder ein Hotel dort an der richtigen Stelle zu sehen ist, konnte leider nie bei den Bürgerinnen und Bürgern abgefragt werden; die ersten Erkenntnisse in vorsichtigen Gesprächen haben ergeben, dass es in der Bürgerschaft genügend Kontakte gibt zu familiengeführten Hotelketten, welche sich für solch einen Standort interessieren könnten; dass es andere Kommunen in Deutschland gibt, welche aus solch einem Standort und in einer vergleichbaren Situation erfolgreich ein Museum platziert haben sollen und nach den Erkenntnissen der letzten Stadtratssitzung eine Schule an diesem Standort mit hohem finanziellen Einsatz möglich ist.
  • aktuell gibt es geltende Beschlüsse des Stadtrates zum Areal auf dem Schloßberg

5. „Bürgergruppe Jugend“

(online bis auf weiteres erreichbar) 

  • Angebot einer Plattform, um Jugend-Projekte in der Stadt zu fördern. In sehr enger Anlehnung und einer wertvollen Zusammenarbeit mit unserem Landsberger Jugend-Beirat. Option für Projekte in einem rechtssicheren Raum, ergänzend zu den Möglichkeiten für Projekte im Rahmen der kommunalen und auf privatwirtschaftlicher Ebene.

6. „Bürgergruppe Umwelt“

(online bis auf weiteres erreichbar)

  • hoher Bedarf, auch im Hinblick auf unsere gemeinsame Zukunft
  • gute Fördermöglichkeiten über die EU, den Bund und das Land
  • Übersicht zu den bereits vorhandenen, meist in der Bevölkerung unbekannten Angeboten auf Stadt- und Landkreis-Ebene

7. „Bürgergruppe Verkehr“ 

(online bis auf weiteres erreichbar) 

  • das Wissen der Projektstudie „Landsberger Bürger-Mobil“ von 2012 sollte in einem Projekt mit eingebracht, diskutiert und auch getestet werden
  • eine wertvolle Plattform, um den Stadtrat von Landsberg am Lech die Option zu geben an Praxis-Beispielen und in Projekten, eventuell auch mit einem überregionalen Mobilitätsanbieter, „ein mögliches lokales Verkehrskonzept bedarfsnahe für unsere Stadt zu erproben
  • zentrale Übersicht zu allen Erhebungen und allen Gutachten der letzten Jahre
  • zentrale Übersicht zu den aktuellen Bestrebungen, den aktuellen Verfahren zum Thema Verkehr in der Stadt und im Landkreis Landsberg am Lech
  • ein rechtlicher Rahmen, um parallel zu einem kommunalen und einem privatwirtschaftlichen Rahmen eine Alternative, eine Option für erste Erfahrungen und das Erkennen eines echten Bedarfs in der Stadtgemeinschaft auszuloten

8. „Bürgergruppe Digital“

(online bis auf weiteres erreichbar) 

  • Aufklärung und Sensibilisieren der Bürger zum „individuellen Datenschutz“
  • „Tipps & Tricks“ – privater Datenschutz einfach gemacht, vom Fachmann erklärt
  • Veranstaltungen mit dem Angebot zur persönlichen Betreuung für jedermann

9. „Bürgergruppe Kultur“

(online nicht erreichbar) 

  • wurde – bei aller Notwendigkeit für Vernetzung, Bündelung eines gemeinsamen Kalenders, einer „Bedarfsanalyse“ aus der gelebten Praxis heraus – aus Rücksicht zu einem ehemaligen Mitglied des Vereins und der Bürgergruppe ULP niemals aktiv ins Leben gerufen

 

Verein

“Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech e.V.“ 

(online bis auf weiteres erreichbar)  

  • der Verein ist das juristische, vereinsrechtliche und versicherungstechnische Rückgrat aller Bürgergruppen
  • die Rechte für das Logo des Vereins und die Logos der Bürgergruppen bleiben bei Thomas Andreas Frank zum Schutz, aus Respekt und in dankbarer Erinnerung an die sehr vielen ehrenamtlich geleisteten Stunden aller Beteiligten in den vergangenen 7 Jahren und 6 Monaten.

Wir bedanken uns bei lhnen allen für die gemeinsame Arbeit an dieser wertvollen, guten und sehr zukunftsorientierten Sache.

Mit freundlichen Grüßen

die drei Vorstände der Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech e.V.

Thomas A. Frank

Bernd Schwarz

Peter Saro

Bürgergruppen


aktive Bürgergruppen:

 


mögliche Bürgergruppen in der Zukunft:

 


zurückgestellte Bürgergruppen, bis auf Widerruf:

Über uns

unsere Aufgabe

Erfahrung verbunden mit absoluter Neutralität, meinungsforscherischer Qualität und Professionalität – bereits bewiesen in Landsberg

Wir werden als Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech e.V. den Prozess eines jeden uns angetragenen Projektes im Sinne der größte möglichen Gemeinschaft von Bürgern vollständig begleiten!

Wir werden die Fachexpertise der Projektbeteiligten um die ungefilterten Wahrnehmungen und Ideen der Bevölkerung zum jeweiligen Projekt ergänzen. Wir erweitern den Horizont / das Verständnis auf allen Ebenen des Projektes um die Fachexpertise der „Experten des Alltages“ und ermöglichen dadurch das Projekt auf einen möglichst großen gemeinsamen Nenner zu heben.

Das öffentlich zugängliche Wissen, gesammelt der Bürgerschaft zur Verfügung stellen !

  • Die Meinung der sich beteiligenden Bürger,
  • die Wahrnehmungen der sich beteiligenden Bürger,
  • die Erfahrungen, sich beteiligender Bürger

den unterschiedlichen Organen des Prozesses zur Verfügung stellen !

Zu jeder Zeit im Prozess involviert! Zu jeder Zeit bereit der Bevölkerung Auskunft zu geben!

 

2014 April

Die damalige Stadtbaumeisterin, Frau Annegret Michler, sammelt 10 Personen um sich und initiiert den Beginn der heutigen Bürgergruppe „Urbanes Leben am Papierbach“ (kurz ULP). Sie lädt zu einem Bürgerbeirat, bestehend aus 10 Personen ein. Der Bürgerbeirat wurde mit Beginn der Planungen für das Teilraumgutachten ins Leben gerufen. Er besteht aus Vertretern unterschiedlicher Bereiche der Bürgerschaft. Die Moderation übernimmt die externe Beraterin, Frau Helga von Winter (Personal- und Organisationsberatung, Landsberg am Lech). Nach dem ersten Treffen in der Stadtverwaltung, am 4. April 2014, hat sich die Gruppe den Namen „Planungsgruppe – Urbanes Leben am Papierbach“ gegeben.

Die Funktion der Planungsgruppe ist es innerhalb eines gesteckten Rahmen die Möglichkeiten und Chancen der Katharinenvorstadt zu diskutieren und die Erkenntnisse mit den Fachplaneres zu erörtern.

Die Gestaltung der Aktionstage wurden größtenteils von der Planungsgruppe konzeptionell erarbeitet. An dem Aktionstagen selber fungieren die Bürgerbeiräte der Planungsgruppe „Urbanes Leben am Papierbach“ als wichtige Vermittler zwischen Politik, Verwaltung, Fachplanern und Bürgern. (Quelle: Kompendium Teilraumgutachten, Seite 37, Arbeitsstand 10. September 2014)

2015

Am 27. April 2015 wurde im Rahmen eines Treffens der Bürgergruppe ULP der Verein „Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech“ gegründet. Für den Rahmen eines Vereines entscheidet sich die Gruppe um bei Veranstaltungen zum Beispiel um Bereich Unfallversicherung ausreichend und eindeutig abgesichert zu sein. Auch beschließen die drei Vorstände, daß das im Rahmen der vielen ehrenamtlichen Stunden erarbeitete Know-how für weitere Gruppierungen erhalten bleiben soll.

Am 21. September 2015 wurde die Gründung eines Vereines „Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech“ nochmals in kleiner Runde per mehrheitlicher Abstimmung bestätigt.

2018

Am 23. März 2018 wird der Verein in das Vereinsregister im Registergericht Augsburg eingetragen.

Die Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech e.V. hält die Kommunikations-Kanäle für die betroffene Bürgerschaft weiterhin offen.

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Mitglied

Schwarz, Bernd

Gründungsmitglied Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech

2. Vorstand der Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech

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Mitglied

Frank, Thomas-Andreas

Gründungsmitglied Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech

1. Vorstand der Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech

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Mitglied

Saro, Peter

Gründungsmitglied Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech

3. Vorstand der Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech

1. Rechnungsprüfer der Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech

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Mitglied

Gömmer, Ulrike

Gründungsmitglied Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech

2. Rechnungsprüfer der Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech

Mitglied

Lipp, Florian

Gründungsmitglied der Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech

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ehemaliges Mitglied

Eberhardt, Pia

Gründungsmitglied der Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech

 

Mitglied

Proft Ferdinand

Entwicklung Konzept

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ehemaliges Mitglied

Hauck, Wolfgang

Gründungsmitglied der Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech

Mitglieder der ersten Stunde

Status zur ersten Veranstaltung am 4. April 2014

„Einführung in die Thematik“

Der Bürgerbeirat / Die Planungsgruppe – Urbanes Leben am Papierbach

Bernd Schwarz, Bürger
Thomas-Andreas Frank, Bürger
Peter Saro, Bürger
Ulrike Gömmer, Landratsamt
Florian Lipp, Bürger
Pia Eberhardt, Mitglied Jugendbeirat im Jahr 2014
Michael Vivell, EZH Innenstadt
Edmund Epple, EZH Innenstadt
Tobias Frage, Bürger
Hartmut Grießinger, ehemaliger Stadtbaumeister
Annegret Michler, Stadtbaumeistern im Jahr 2014

 

Keine Einträge vom 28. März 2024 bis zum 28. April 2024.

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Die Mitglieder der Bürgerbeteiligung haben seit der Gründung im April 2014 weit mehr als 2000 Stunden ehrenamtliche Arbeit in verschiedenen Projekte eingebracht.

(Terminansicht im Kalender ist nicht vollständig !)

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 Die Satzung des Verein „Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech e.V.“

§ 1 Name und Sitz
  1. Der Verein führt den Namen „Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech“. Er ist der Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, die sich zum Vereinszweck bekennen.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in 86899 Landsberg am Lech.
  3. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen, anschließend soll der Verein den Zusatz „e.V.“ führen.
§ 2 Zweck des Vereins
  1. Zweck des Vereins ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§52 AO Absatz 2, Punkt 25). Die ideelle und materielle Förderung, Durchführung und Weiterentwicklung der „aktiven Bürgerbeteiligung“ in der Stadt und im Landkreis Landsberg am Lech. Daneben liegt seine Aufgabe in der Herstellung und Förderung des heimatgeschichtlichem Umfeld. Insgesamt die Förderung des bürgerlichen Engagement.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  5. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft und Aufnahme
  1. Die Mitgliedschaft im Verein wird durch das Aufnahmeverfahren erworben. Sie ist schriftlich an den „Bürgerbeteiligung Landsberg am Lech e.V.“, Postfach 101129, 86881 Landsberg am Lech, zu erklären.
  2. Der Beitritt zum Verein steht allen Personen und Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts offen, die zur Förderung der Vereinszwecke bereit sind. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
  3. Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Dieser wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er ist bis zum 31. März des laufenden Geschäftsjahres an den Verein zu entrichten. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  4. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Verein, oder durch Ausschluss. Über den Ausschluss eines Mitglieds aus wichtigen Gründen entscheidet die Mitgliederversammlung auf einstimmig beschlossenen Antrag des Vorstands. Der mit Gründen versehene Beschluss ist dem ausgeschlossenen Mitglied per Einschreiben mitzuteilen. Dem Mitglied ist zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen Stellungnahme zu geben.
  5. Laut einstimmigen Beschluß vom 27. April 2015 beträgt der Mitgliedsbeitrag für alle Personen 12,00 Euro pro Kalenderjahr. Ab dem 1. Januar 2018 werden die Höhe und die Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages von der Mitgliederversammlung beschlossen. Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu zahlen.
§ 4 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind
– der Vorstand
– die Bürgergruppen und
– die Mitgliederversammlung.

§ 5 Vorstand
  1. Der Gesamtvorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Schriftführer, und dem Schatzmeister.
  2. Weiteres stimmberechtigtes Mitglied im Gesamtvorstand ist der jeweilige gewählte Sprecher einer jeden Bürgergruppe oder dessen Stellvertreter. Die Bürgergruppe eines Sprechers muss mindestens drei aktive Mitglieder haben um ein Stimmrecht im Vorstand zu erhalten.
  3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind nur der 1.Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten; alle drei sind einzelvertretungsberechtigt.
  4. Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren bestellt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet mit seinem Rücktritt vom Amt bzw. seinem Ausscheiden aus dem Verein. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, kann der Gesamtvorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen.
  5. Der Vorstand führt die Geschäfte. Er hat die Mitgliederversammlung vorzubereiten, einzuberufen, zu leiten und ihre Beschlüsse auszuführen.
  6. Der Vorstand bestimmt die Verwendung der eingegangenen Gelder nach dem Zweck des Vereins und gibt den Mitgliedern jährlich darüber Rechenschaft. Kreditverpflichtungen darf der Verein nicht eingehen.
  7. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens zwei Mitgliedern beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Vorstandsbeschlüsse werden in Niederschriften festgehalten.
  8. Die Einladung zur Vorstandssitzung erfolgt in Textform oder (fern-)mündlich durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden spätestens vier Wochen vor der Sitzung. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es in jedem Fall.
§ 6 Bürgergruppen
  1. Das Eröffnen einer neuen Bürgergruppe wird im Vorstand beschlossen.
  2. Für die Auflösung einer Bürgergruppe ist die Zustimmung durch die Mitgliederversammlung erforderlich.
  3. Jede Bürgergruppe hat einen Sprecher zu wählen, der die Gruppe im Vorstand vertritt. Der Sprecher ist für die ordnungsgemäße und satzungstreue Leitung der jeweiligen Bürgergruppe verantwortlich.
  4. Zu Bürgergruppenversammlungen ist der Vorstand einzuladen. Diesem ist rechtzeitig eine Tagesordnung mit Beschluss und/oder Aussprachethemen zuzuleiten. Über Bürgergruppensitzungen ist ein schriftliches Protokoll zu erstellen, das dem Vorstand zeitnah vorzulegen ist. Jede Bürgergruppe kann sich eine Bürgergruppenordnung geben.
  5. Jede Bürgergruppe regelt die Angelegenheiten und Aufgaben des internen Geschäftsbetriebs selbständig, jedoch unter ausdrücklicher Beachtung der Vorgaben nach Satzung und ergänzenden Ordnungen. Bürgergruppen sind zudem an Beschlüsse gebunden, die der Vorstand oder die Mitgliederversammlung gefasst bzw. erlassen hat.
  6. Zur jeweiligen Bürgergruppenversammlung haben auch andere Vereinsmitglieder die Möglichkeit zur Teilnahme, jedoch ohne Stimmrecht.
§ 7 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitglieder des Vereins bilden die Mitgliederversammlung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
    • Festsetzung des Beitrags
    • Änderung der Satzung
    • Bestellung und Entlastung des Gesamtvorstands
    • Wahl der zwei Rechnungsprüfer
  2. Die Mitgliederversammlung tritt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr zusammen. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  3. Sie wird durch den Vorstand mindestens vier Wochen vor Versammlungstermin in Textform unter Beifügung der Tagesordnung sowie des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung einberufen. Darüber hinaus wird sie einberufen, wenn 25% der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
  4. Beabsichtigte Änderungen der Satzung müssen bereits in der Tagesordnung ange- geben werden. Jedes Mitglied kann bis spätestens drei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich die Ergänzung der Tagesordnung um einen weiteren Punkt verlangen.
  5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einberufung ordnungsgemäß erfolgt ist.
  6. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst; Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Für Satzungsänderungen gilt § 33 BGB.
  7. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Beschlussprotokoll zu erstellen, das vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben ist.
  8. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder, bei Änderung des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins mindestens die Hälfte anwesend ist.
§ 8 Vergütung für die Vereinstätigkeit, Auslagenersatz
  1. Der Vorstand kann für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung im Rahmen der gesetzlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erhalten. Ein Beschluss in dieser Sache ist von mindestens vier Mitgliedern des Vorstandes zu beschließen, bei Gleichstand der Stimmen zählt die Stimme des 1. Vorsitzenden.
  2. Der Vorstand und die Mitglieder des Vereins haben einen Anspruch auf den Ersatz von Aufwand nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein oder Tätigkeiten für die Erfüllung der Vereinszwecke entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon, Materialkosten usw. Der Einzelnachweis der Auslagen ist nicht erforderlich, wenn pauschale Zahlungen den tatsächlichen Aufwand offensichtlich nicht übersteigen. Pauschalen Zahlungen für Aufwand und Auslagen dürfen keinen Arbeits- oder Zeitaufwand abgedeckten. Die Zahlungen dürfen nicht unangemessen hoch sein.
  3. Für den Ersatz von Aufwendungen, Vergütungen von Tätigkeitsvergütungen, der Ehrenamtspauschalen oder Übungsleiterpauschalen gelten die jeweils gesetzlichen und steuerrechtlichen Vorgaben. Dies gilt auch für die anderen Anforderungen die zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt erforderlich sind.
§ 9 Vereinsvermögen
  1. Der Verein erhält im allgemeinen sein Vermögen durch Mitgliederbeiträge, Förderung, Zuwendungen aus Stiftungen und durch Spenden.
  2. Das Vermögen ist, soweit es nicht durch Geschäftsvorfälle benötigt wird, zinstragend anzulegen.
  3. Das Vermögen des Vereins darf nur für die genannte Vereinszwecke und zur Erfüllung der notwendigen Verwaltungsaufgaben verwendet werden.
§ 10 Rechnungslegung
  1. Das Rechnungsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
  2. Über Einnahmen und Ausgaben des Vereins hat der Vorstand Aufzeichnungen zu führen.
  3. Der Vorsitzende berichtet mindestens einmal im Jahr in der Mitgliederversammlung über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins und über die Mittelverwendung. Er kann mit der Berichterstattung den ersten Rechnungsprüfer beauftragen.
  4. Die Mitgliederversammlung wählt für das jeweils folgende Rechnungsjahr aus ihren Reihen zwei Rechnungsprüfer, die bis zum 30. Juni nach Abschluß eines Rechnungsjahrs die Wirtschaftsführung des Vereins prüfen und über das Ergebnis ihrer Prüfung auf der jeweils nächsten Mitgliederversammlung Bericht erstatten. Wiederwahl der Rechnungsprüfer ist zulässig.
  5. Nach dem Bericht und der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ist dem Vorstand Entlastung zu erteilen, soweit die Mitgliederversammlung dagegen keine begründeten Einwände erhebt.
§ 11 Auflösung des Vereins
  1. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.
  2. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.
  3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein „Historischer Verein Landsberg am Lech e.V.“, der es ausschließlich und für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 12 politisches Mitwirkungsgremium
  1. Zum Zwecke einer engen politischen Zusammenarbeit und zur Ideengebung wird ein „politisches Mitwirkungsgremium“ gebildet.
  2. Den Fraktionsvorsitzenden aller zum jeweiligen Zeitpunkt im Stadtrat vertretenen Parteien / Gruppierungen wird die Möglichkeit gegeben, sich an diesem Gremium zu beteiligen.
  3. Mit der Beteiligung sind keinerlei Mitgliedschaftsrechte und /-pflichten verbunden. Die Mitwirkenden werden ausdrücklich nicht Mitglieder des Vereins noch seiner Untergruppierungen.
  4. Das Gremium tritt auf Verlangen der Mehrheit der Fraktionsführer oder des Vorstandes des Vereins zusammen. In diesem Falle besteht für die Fraktionsvorsitzenden keine Pflicht, jedoch die Möglichkeit, hieran teilzunehmen.
  5. Für den Fall, dass die Vorraussetzungen für den Zusammentritt des Gremiums nicht vorliegen, tritt dieses nicht, auch nicht außerordentlich, zusammen.

Landsberg am Lech, den 25. Januar 2018

Thomas-Andreas Frank Bernd Schwarz Peter Saro
1. Vorstand 2. Vorstand 3. Vorstand

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